Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.02.2017 (
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung.
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