Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 12. Zivilsenat - vom 1. Februar 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) - 5. Zivilkammer - vom 25. August 2021 wird insgesamt zurückgewiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|