Auf die Revision des Klägers wird der die Berufung zurückweisende Beschluss des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. Dezember 2021 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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