Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin im Wege eines Duldungsbescheides in Anspruch genommen werden konnte.
Die Klägerin ist mit Herrn R. H. verheiratet. Die Eheleute haben vier Kinder, wobei das jüngste Kind im Jahr 2001 geboren wurde. Die Klägerin ist als ..... in F-Stadt nichtselbständig tätig. Ihr Ehemann R. H. ist gelernter X-Mechaniker. Er ging verschiedenen selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeiten nach. Aus seinen selbständigen Tätigkeiten resultierten Steuerschulden, die seit dem Jahr 1999 zu Vollstreckungsmaßnahmen führten.
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