LG Wiesbaden, vom 14.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 181/13
OLG Frankfurt/Main, vom 31.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 29 U 140/16
Individualisierung der im Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche für die Hemmung der Verjährung durch diesen; Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung; Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots
BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - Aktenzeichen VIII ZR 217/16
DRsp Nr. 2017/6734
Individualisierung der im Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche für die Hemmung der Verjährung durch diesen; Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung; Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3Für die zur Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid erforderliche Individualisierung der darin geltend gemachten Ansprüche genügt es, wenn der Schuldner selbst - etwa anhand einer im Mahnbescheid genannten und ihm bekannten Forderungsaufstellung - erkennen kann, um welche Forderungen es geht (Bestätigung von BGH, Urteile vom 25. März 2015 - VIII ZR 243/13, NJW 2015, 3228 Rn. 63 f., insoweit in BGHZ 204, 325 nicht abgedruckt; vom 17. November 2010 - VIII ZR 211/09, NJW 2011, 613 Rn. 9).
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