I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) zu Recht Einzelwertberichtigungen auf 3 Forderungen nur zum Teil zugelassen hat (nämlich zu 90 % des Nettowerts).
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf Tz. 1.5 und 1.7 des Berichts über die Außenprüfung vom 20. Dezember 2001, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragsteller beantragen,
die Vollziehung des geänderten Einkommensteuer(ESt)-Bescheids 1988 vom 15. Februar 2002 in Höhe von 8.052,85 EUR wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Das FA beantragt,
den Antrag abzulehnen.
II.
Der Antrags ist unbegründet.
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