FG Münster - Urteil vom 11.02.2003
15 K 5341/00 G
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Indizwirkung von Insiderwissen, Einbezug von Veräußerungen nach Ablauf der Fünfjahresfrist

FG Münster, Urteil vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 15 K 5341/00 G

DRsp Nr. 2003/14090

Indizwirkung von Insiderwissen, Einbezug von Veräußerungen nach Ablauf der Fünfjahresfrist

1. Der Zeitraum von sechseinhalb Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung von Eigentumswohnungen ist auch bei Vorliegen von Insiderwissen zu lang, um daraus auf eine bedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs der Objekte schließen zu können. 2. Der Fünfjahreszeitraum stellt für die Drei-Objekt-Grenze keine absolute Beschränkung dar. Sind Indizien für das Vorliegen einer Gewerblichkeit gegeben, können weitere Objekte, die nach Ablauf der Fünfjahresfrist veräußert wurden, mitgezählt werden, wenn die Überschreitung der Fünfjahresfrist nur geringfügig ist.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist für die Gewerbesteuer (GewSt), ob die Veräußerung von insgesamt 8 Eigentumswohnungen (ETW) zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt.