Es ist streitig, ob der Kläger im Sinne von § 18 EStG selbständig tätig ist oder ob er einen Gewerbebetrieb unterhält.
Der Kläger ist seit 1998 selbständiger EDV-Berater.
Nach der Mittleren Reife in 1967 und dem anschließenden Besuch einer kaufmännischen Privatschule bildete sich der Kläger seit 1972 kontinuierlich auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung fort. Die Kenntnisse für seine verschiedenen Positionen im EDV-Bereich bis hin zu den Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich Datenbankadministration, Datenbankdesign, Systemprogrammierung, Projektleitung, Rechenzentrum-Untersuchung, Anwendungsdesign und Anwendungsentwicklung erwarb sich der Kläger neben dem Selbststudium durch die Teilnahme an diversen Seminaren der Firmen A, B und C GmbH.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|