I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war im Streitjahr bis zum 30. Juni 1993 als Sicherheitsingenieur bei der Fa. A-AG nichtselbständig tätig. Im Zuge der Entlassung erhielt der Kläger eine Abfindung von brutto 88 715 DM. Außerdem verpflichtete sich der Arbeitgeber, dem Kläger bis 31. Juli 1996 gestaffelte Zuzahlungen zum Arbeitslosengeld zu leisten.
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