1. Die Vollziehung des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag für 2008 vom 13. Januar 2015 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe von … EUR ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
I.
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