I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute; sie wurden im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger erzielte im Streitjahr positive Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (593.789 DM), aus Kapitalvermögen (13.280 DM), aus Vermietung und Verpachtung (bebaute Grundstücke und Bauherrengemeinschaften: 164.259 DM) sowie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Grundstücksgemeinschaften: ./. 739.363 DM). Die Klägerin erzielte positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb (255.064 DM), aus Kapitalvermögen (5.860 DM), aus Vermietung und Verpachtung (bebaute Grundstücke und Bauherrengemeinschaften: 33.272 DM) sowie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Grundstücksgemeinschaften: ./. 142.747 DM).
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