OLG Koblenz - Urteil vom 28.01.1993
5 U 1254/92
Normen:
AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 627 § 675 ;
Fundstellen:
BB 1993, 2183
BRAK-Mitt 1993, 178
DRsp I(138)707a
DStR 1993, 667

Inhaltskontrolle eines Steuerberatungsvertrags - Ausschluß der ordentlichen Kündigung

OLG Koblenz, Urteil vom 28.01.1993 - Aktenzeichen 5 U 1254/92

DRsp Nr. 1995/9211

Inhaltskontrolle eines Steuerberatungsvertrags - Ausschluß der ordentlichen Kündigung

»1. Ein Aushandeln von Geschäftsbedingungen i.S. von § 1 Abs. 2 AGBG ist nicht gegeben, wenn vorformulierte Bedingungen Punkt für Punkt zwischen den Vertragsparteien besprochen und vom Gegner des Verwenders sodann akzeptiert werden. Die Geschäftsbedingungen müssen vielmehr zur Disposition stehen und dem Gegner muß Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen eingeräumt werden.2. Eine Kündigungsregelung in einem Steuerberatervertrag, die dem Kunden nur ein Kündigungsrecht zum Schluß eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten gewährt, ist unangemessen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG).«

Normenkette:

AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 627 § 675 ;
Fundstellen
BB 1993, 2183
BRAK-Mitt 1993, 178
DRsp I(138)707a
DStR 1993, 667