Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 15. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen.
Die Beklagte betreibt ein Internetportal, über das Eintrittskarten für Veranstaltungen erworben werden können. Der in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|