Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- € Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten nunmehr noch über die Frage, ob der Beklagte verpflichtet ist, den Kläger über den Inhalt der nach einem Auskunftsersuchen durch die rumänischen Behörden erteilten Informationen in Kenntnis zu setzen.
Ursprünglich betraf das Klageverfahren die Frage, ob der Beklagte berechtigt sei, ein Auskunftsersuchen nach Rumänien weiterzuleiten. Dieser Teil des Rechtsstreits ist inzwischen erledigt.
Am 13.10.2016 stellte das Finanzamt A beim X Landesamt für Steuern das Ersuchen, Auskünfte auf Basis der Richtlinie 2011/16/EU sowie des
Der Kläger beantragte im Laufe des Klageverfahrens eine Auskunft über die von den rumänischen Behörden erteilten Auskünften.
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