Zwischen den Beteiligten ist streitig, wie eine inkongruente Gewinnausschüttung zu behandeln ist.
Im Einzelnen liegt dem Rechtsstreit nachfolgender Sachverhalt zugrunde:
Die ... Klägerin, die im Streitjahr (2001) ... zur Einkommensteuer veranlagt wurde, war in 2001 mit ..., -- DM am Stammkapital der X-GmbH i.H.v... beteiligt. Von diesen nominal ... DM waren Anteile im Nominalwert von ..., -- DM mit einem Nießbrauch zugunsten einer anderen Gesellschafterin belastet. Die X-GmbH hielt in 2001 auch eigene Anteile im Nominalwert von ..., -- DM. Weitere Gesellschafter der X-GmbH waren die gemeinnützige
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|