FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.03.2022
1 K 1790/20
Normen:
DBA-USA (1989/2008) Art. 19 Abs. 1/;

Inländische Besteuerung eines im Dienst der US-Streitkräfte stehenden Reservisten

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2022 - Aktenzeichen 1 K 1790/20

DRsp Nr. 2022/7642

Inländische Besteuerung eines im Dienst der US-Streitkräfte stehenden Reservisten

Für die Prüfung der Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb DBA USA 1989/2008 ist maßgebend, zu welchem Zeitpunkt der Steuerpflichtige ohne Berücksichtigung des Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat in Deutschland gemäß Art. 4 DBA-USA 1989/2008 ansässig geworden ist, welche Motivation er zu diesem Zeitpunkt hatte und ob dies bis in die Streitjahre fortwirkt. Der finale Zusammenhang zwischen dem Ansässigwerden und der "Leistung der Dienste" bleibt auch im Falle eines späteren Tätigkeitswechsels grundsätzlich erhalten

Tenor

I.

Der Einkommensteuerbescheid für 2014 vom 19.06.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2020 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 111.465,00 € nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA-USA (1989/2008) Art. 19 Abs. 1/;

Tatbestand