Inländische Betriebsstätte einer vermögensverwaltenden gewerblich geprägten GmbH & Co. KG durch Dienstleistungsvertrag mit Managementgesellschaft Unternehmensbegriff i. S. d. § 12 AO Zurechnung der Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft im Falle ausländischer Anteilseigner im Nicht-DBA-Fall
FG Bremen, Urteil vom 25.06.2015 - Aktenzeichen 1 K 68/12 (6)
DRsp Nr. 2015/17055
Inländische Betriebsstätte einer vermögensverwaltenden gewerblich geprägten GmbH & Co. KG durch Dienstleistungsvertrag mit Managementgesellschaft Unternehmensbegriff i. S. d. § 12AO Zurechnung der Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft im Falle ausländischer Anteilseigner im Nicht-DBA-Fall
1. Eine vermögensverwaltende gewerblich geprägte GmbH & Co. KG i. S. d. § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 2EStG kann ihren beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Anteilseigenern eine Betriebsstätte und damit gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG vermitteln, so dass alle Gesellschafter in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte der GmbH & Co. KG nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO einzubeziehen sind. Das gilt auch, wenn es sich bei den ausländischen Gesellschaftern um Kapitalgesellschaften handelt, deren Körperschaftsteuer gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2KStG durch den Steuerabzug der Kapitalertragsteuer abgegolten ist.
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