I.
Streitig ist, inwieweit ein von der Klin. vereinnahmter Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen Personengesellschaft nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (DBA-NL) von der Besteuerung auszunehmen ist.
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