BFH - Urteil vom 10.01.2012
I R 49/11
Normen:
DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 4; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1; EStG § 1 Abs. 4; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a;

Inländische Steuerpflicht aufgrund der sog. überdachenden Besteuerung gem. Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei nichtselbstständiger Beschäftigung i.R.e. Anstellungsverhältnisses im Inland

BFH, Urteil vom 10.01.2012 - Aktenzeichen I R 49/11

DRsp Nr. 2012/7218

Inländische Steuerpflicht aufgrund der sog. überdachenden Besteuerung gem. Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei nichtselbstständiger Beschäftigung i.R.e. Anstellungsverhältnisses im Inland

NV: Die durch Art. 4 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz geregelte Zuweisung des Besteuerungsrechts zur Bundesrepublik Deutschland greift nicht ein, wenn die natürliche Person in der Schweiz ansässig geworden ist, um hier eine echte unselbständige Arbeit für einen Arbeitgeber auszuüben, an dem sie über das Arbeitsverhältnis hinaus weder unmittelbar noch mittelbar durch Beteiligung oder in anderer Weise wirtschaftlich wesentlich interessiert ist. Die Würdigung des FG, dass eine solche Absicht zur dortigen Arbeitsaufnahme nicht bestanden hat, bindet im Revisionsverfahren nach Maßgabe des § 118 Abs. 2 FGO.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 4; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1; EStG § 1 Abs. 4; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a;

Gründe

I. Streitig ist eine inländische Steuerpflicht auf der Grundlage der sog. überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl II 1972, 1022, BStBl I 1972, 519) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 12. März 2002 (BGBl II 2003, 68, BStBl I 2003, ) ---Schweiz 1971/2002--.