I.
Streitig ist die Aussetzung der Umsatzsteuerfestsetzung für 2013.
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 22.04.2013 wurde über das Vermögen der B GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beschluss enthält den Hinweis, dass der Insolvenzverwalter die Massearmut gemäß § 208 Insolvenzordnung (InsO) angezeigt habe.
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