Insolvenz; Widerruf der Bestellung als Steuerberater
BFH, Beschluss vom 28.08.2003 - Aktenzeichen VII B 98/03
DRsp Nr. 2003/16169
Insolvenz; Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Auch die grds. neue Ausrichtung des Insolvenzverfahrens ändert nichts daran, dass die Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bei Vermögensverfall des Berufsträgers zu widerrufen ist, es sei denn, dieser weist nach, dass - ausnahmsweise - trotz des Vermögensverfalls das Auftraggeberinteresse nicht gefährdet ist.