Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 21.04.2016 - M
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil des Senats und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach den Entscheidungen vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Autohaus F. GmbH, die ihren Sitz in R. hatte. Er macht gegen die Beklagte einen Anspruch aus Insolvenzanfechtung geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|