Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Hanau abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.943,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 24 % und die Beklagte 76 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Beklagte alleine zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger als Insolvenzverwalter verfolgt mit der Berufung den erstinstanzlich geltend gemachten Anspruch auf Zahlungen aus dem mit der Beklagten geschlossenen Marke1-Partner-Händlervertrag sowie diesen ergänzenden Vereinbarungen teilweise in Höhe von 18.943,66 € weiter.
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