Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Mai 2022, berichtigt durch Beschluss vom 4. August 2022, im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Rückgewähr von Dividendenzahlungen für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 verurteilt worden ist. Im Umfange der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird zurückgewiesen.
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