I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.
Der Kläger ist mit Beschluss vom 18.11.2010 (AG E – xxx) in dem am gleichen Tag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn S. T. zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Insolvenzeröffnung erfolgte aufgrund mehrerer Insolvenzanträge, von denen der erste am 22.07.2010 bei Gericht einging.
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