Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. August 2021 verkündete Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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