Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Dezember 2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, einen über 13.623,64 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Februar 2015 hinausgehenden Betrag an den Kläger zu zahlen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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