Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.02.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main -14. Zivilkammer- abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des zwischenzeitlich verstorbenen Name A (im Folgenden: Schuldner). Sie nimmt die Beklagte wegen Insolvenzanfechtung auf Rückerstattung einer von dem Schuldner an die Beklagte geleisteten Zahlung in Anspruch.
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