A. Tatbestand
Der Kläger hat sich als ehemaliger Gesellschafter einer früheren Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Klage ursprünglich gegen die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1990 bis 1993 sowie die Haftung für Gewerbesteuer 1991 bis 1993 nebst Zinsen gewandt.
I.
1. Das zunächst unter dem Aktenzeichen (Az.) I 393/00 geführte Verfahren ist durch Änderung der Finanzgerichts-Geschäftsverteilung in die Zuständigkeit des III. Senats gefallen und fortan unter dem Az. III 125/01 geführt worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|