Insolvenztreuhändervergütung als außergewöhnliche Belastung
FG Köln, Urteil vom 23.05.2013 - Aktenzeichen 6 K 2216/08
DRsp Nr. 2013/18809
Insolvenztreuhändervergütung als außergewöhnliche Belastung
Die im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und nach nachfolgender Restschuldbefreiung an den Insolvenztreuhänder gezahlte Vergütung ist als außergewöhnliche Belastung abziehbar.