FG Münster, vom 18.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 7791/98
Insolvenzverfahren: Prozessführungsbefugnis
BFH, Beschluss vom 26.07.2004 - Aktenzeichen X R 30/04
DRsp Nr. 2004/13713
Insolvenzverfahren: Prozessführungsbefugnis
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhält der Insolvenzverwalter die Befugnis, die Insolvenzmasse betreffende Prozesse zu führen. Im Prozess hat der Insolvenzverwalter Kraft gesetzlicher Prozessstandschaft die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis unter Ausschluss des Schuldners.