Insolvenzverfahren; Verfahrenslöschung in den Registern des Gerichts
BFH, Beschluss vom 22.02.2007 - Aktenzeichen IX B 186/04
DRsp Nr. 2007/11842
Insolvenzverfahren; Verfahrenslöschung in den Registern des Gerichts
Bei einer Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers erscheint es zweckmäßig, das Verfahren in den Registern des BFH zu löschen, wenn nach Anfrage beim Insolvenzverwalter mit einer Aufnahme des Verfahrens gegenwärtig nicht zu rechnen ist.