Streitig ist, ob Kosten für die Instandsetzung eines PKW-Motors und für die Nutzung eines Mietwagens in dem Zeitraum der Instandsetzung zusätzlich zu dem gesetzlichen Pauschbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (nsA) absetzbar sind.
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