BFH vom 12.01.1994
II R 95/89

Internationales Steuerrecht; Schuldenabzug bei inländischer Betriebsstätte; Fremdmittel einer inländischen Betriebsstätte

BFH, vom 12.01.1994 - Aktenzeichen II R 95/89

DRsp Nr. 1997/8633

Internationales Steuerrecht; Schuldenabzug bei inländischer Betriebsstätte; Fremdmittel einer inländischen Betriebsstätte

Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der inländischen Betriebsstätte eines im Ausland ansässigen Unternehmens (Stammhaus) ist die Frage, inwieweit ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der inländischen Betriebsstätte und dem Stammhaus besteht, grundsätzlich nach der sog. "direkten Methode" zu entscheiden. Danach können nur die durch die inländische Betriebsstätte selbst aufgenommenen Fremdmittel sowie die vom Stammhaus für die Betriebsstätte aufgenommenen und an diese weitergeleiteten Darlehen als Schulden abgezogen werden.

Für die Praxis: