I.
Der Antragsteller wird vom Antragsgegner auf Zahlung von 78,44 EUR Tabaksteuer für 800 Stück Zigaretten in Anspruch genommen, die der Antragsteller über die Internetseite "www..................." bezogen hat. Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung des gegen ihn ergangenen Steuerbescheides.
Dem Streitfall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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