Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juni 2019 verkündete Teil-Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - Az.
Die Beklagte wird verurteilt,
1.1dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche Gewinne sie seit dem 28. September 2014 dadurch erzielt hat, dass sie die im Verbotstenor zu 1a) und 1b) sowie zu 2a) und 2b) des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015, Az.
dem Kläger für den Auskunftszeitraum ab 28. September 2014 Rechnung zu legen und ihm in monatlich nach Kalendermonaten aufgeschlüsselter und chronologisch geordneter und übersichtlicher Aufstellung insbesondere mitzuteilen,
1.2.1die Zeiträume
- während derer gegenüber Verbrauchern in der im Verbotstenor zu 1a) und 2a) des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015, Az.
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