BFH - Beschluß vom 07.06.2000
III B 44/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 115 Abs. 3 S. 3 ; InvZulG (1993) § 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 337

Investitionsbeginn bei GmbH; Vertragseintritt in von Dritten vorgenommene Bestellung eines Wirtschaftsgutes

BFH, Beschluß vom 07.06.2000 - Aktenzeichen III B 44/98

DRsp Nr. 2000/10349

Investitionsbeginn bei GmbH; Vertragseintritt in von Dritten vorgenommene Bestellung eines Wirtschaftsgutes

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache, insbesondere in Fällen, in denen es um ausgelaufenes Recht geht. 2. Die Investitionszulage steht der GmbH zu, wenn die Vorgründungsgesellschaft lediglich auf die Errichtung der GmbH ausgerichtet war und diese selbst zügig errichtet, in das Handelsregister eingetragen wurde und alsbald den Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. 3. Sind die Investitionen der Vorgründungsgesellschaft der später gegründeten GmbH zuzurechnen, gilt dies auch für den Beginn der Investitionen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 115 Abs. 3 S. 3 ; InvZulG (1993) § 3 S. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.