I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) in den Streitjahren 1991 und 1992 im Fördergebiet Betriebsstätten unterhalten hat.
Der Kläger betreibt seit 1989 in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Fuhrbetrieb (Transport von Sand, Kies und Basalt) mit dem Schwerpunkt im Nahverkehr in X. Am 19. Februar 1991 meldete er beim Landkreis Y/Thüringen mit Wirkung zum 15. Februar 1991 einen selbständigen Fuhrbetrieb für den Nahverkehr unter der Anschrift Z an. Nach dessen Abmeldung zum 22. Juni 1993 meldete er den Betrieb am selben Tag unter der Anschrift ... Straße ... in Y/Thüringen erneut an.
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