I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine 1990 gegründete GmbH, deren satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der Handel mit Büromaschinen, -ausstattung und -bedarf war (vgl. § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags vom 14. August 1990). An der Gesellschaft ist seit 1992 auch der Steuerberater und nunmehrige Prozessbevollmächtigte der Klägerin als Gesellschafter beteiligt.
Mit geändertem Gesellschaftsvertrag vom 27. Juli 1995 wurde der Unternehmensgegenstand auf die Reparatur- und Serviceleistungen für Bürokommunikationsgeräte erweitert.
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