Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht den Antrag der Kläger auf Gewährung einer Investitionszulage abgelehnt hat.
Am 23. November 1999 gaben die Kläger vor dem Notar...ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von Wohnungs- und Teileigentum bezüglich der Eigentumswohnung Nr. 2,...in...ab, das die Firma...mit notarieller Erklärung vom 7. Dezember 1999 annahm. In § 19 des Kaufangebots war ausgeführt:
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