FG Brandenburg - Urteil vom 28.04.2005
5 K 44/03
Normen:
InvZulG (1999) § 2 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1718

Investitionszulage für Anbau an bestehendes Gebäude; Investitionszulage 2000

FG Brandenburg, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen 5 K 44/03

DRsp Nr. 2005/12384

Investitionszulage für Anbau an bestehendes Gebäude; Investitionszulage 2000

1. Die Beurteilung, ob ein Anbau ein selbständiges Gebäude im Sinne von § 2 Abs. 3 InvZulG 1999 darstellt, richtet sich nach einkommensteuerlichen Grundsätzen. Ob mehrere auf einem Grundstück stehende Baulichkeiten als ein einziges oder mehrere Wirtschaftsgüter zu beurteilen sind, hängt von den bestehenden baulichen Verschachtelungen ab (vgl. Rechtsprechung). 2. Eine an eine bestehende Stahlhalle angebaute Werkhalle eines Kfz-Handels- und Kfz-Reparaturbetriebs ist kein selbständiges Gebäude, wenn die tragenden Pfeiler teilweise auf den Fundamenten der Stahlhalle ruhen und der Anbau für sich gesehen nach statischen Gesichtspunkten nicht standsicher ist.

Normenkette:

InvZulG (1999) § 2 Abs. 3 ;

Tatbestand: