InvZulG (1999) § 2 Abs. 2 S. 2 ; Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABlEG Nr. C 100/12 vom 27. März 1997);
Fundstellen:
BB 2007, 313
BFH/NV 2007, 611
BFHE 215, 433
BStBl II 2007, 329
DStRE 2007, 754
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 30.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2094/02
Investitionszulage für eine Verkaufseinrichtung eines Betriebs des Fischereisektors und Aquakultursektors
BFH, Urteil vom 19.10.2006 - Aktenzeichen III R 51/04
DRsp Nr. 2007/837
Investitionszulage für eine Verkaufseinrichtung eines Betriebs des Fischereisektors und Aquakultursektors
»1. Eine Verkaufseinrichtung, die in einem fischverarbeitenden Betrieb sowohl dem Verkauf im Betrieb verarbeiteter Produkte als auch nicht wesentlich veränderter Handelsware an private Haushalte dient, ist investitionszulagenbegünstigt, wenn der Einsatz für den Verkauf der verarbeiteten Produkte überwiegt.2. Von der Investitionszulage ausgeschlossener Einzelhandel im Fischerei- und Aquakultursektor ist die Beschaffung von Gütern durch Marktteilnehmer und deren Veräußerung ohne wesentliche Veränderung an private Haushalte.«
Normenkette:
InvZulG (1999) § 2 Abs. 2 S. 2 ; Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABlEG Nr. C 100/12 vom 27. März 1997);
Gründe:
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