I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt einen Großhandel für Nahrungs- und Genussmittel. Sie begründete im Streitjahr 1999 neben ihrer bisherigen Betriebsstätte in A eine weitere Betriebsstätte als Hauptgeschäftssitz in einer angemieteten Lagerhalle in B.
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