1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Investitionszulage für die Anschaffung bzw. die Herstellung einer Aufzugsanlage im Betriebsgebäude des Klägers.
Der Kläger betreibt eine Bäckerei. Er ließ sich im Streitjahr 2008 in sein betrieblich genutztes Gebäude eine Aufzugsanlage einbauen. Die Baukosten betrugen hierfür insgesamt 43.600 EUR, wofür er Investitionszulage für das Streitjahr in Höhe von 10.900 EUR beantragte.
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