Investitionszulage; vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das Umlaufvermögen
BFH, Beschluß vom 07.09.2000 - Aktenzeichen III B 60/98
DRsp Nr. 2001/823
Investitionszulage; vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das Umlaufvermögen
Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass eine auch nur vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das Umlaufvermögen eines Händlers innerhalb der dreijährigen Verbleibefrist zulageschädlich ist. Dieser Rechtsgedanke gilt auch für das InvZulG nach 1990.