BFH - Beschluß vom 07.09.2000
III B 60/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; InvZulG (1991) § 2 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 486

Investitionszulage; vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das Umlaufvermögen

BFH, Beschluß vom 07.09.2000 - Aktenzeichen III B 60/98

DRsp Nr. 2001/823

Investitionszulage; vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das Umlaufvermögen

Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass eine auch nur vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das Umlaufvermögen eines Händlers innerhalb der dreijährigen Verbleibefrist zulageschädlich ist. Dieser Rechtsgedanke gilt auch für das InvZulG nach 1990.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; InvZulG (1991) § 2 S. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.