Streitig ist, ob dem Kläger Wiedereinsetzung in die Frist für die Beantragung von Investitionszulagen für das Kalenderjahr 1996 zu gewähren ist.
Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und will - nach eigenen Angaben - im Jahre 1996 im Fördergebiet eine Betriebsstätte für die Entwicklung und die Vermietung von Tiefbaugeräten unterhalten haben.
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