FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.01.2014
1 K 351/12
Normen:
InvZulG 2010 § 1 Abs. 1 S. 3; InvZulG 2010 § 2 Abs. 1 S. 1; InvZulG 2010 § 3 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Investitionszulagenanspruch einer Personengesellschaft für Photovoltaikanlage (PVA) eines Gesellschafters PVA als Sonderbetriebsvermögen I

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2014 - Aktenzeichen 1 K 351/12

DRsp Nr. 2015/24

Investitionszulagenanspruch einer Personengesellschaft für Photovoltaikanlage (PVA) eines Gesellschafters PVA als Sonderbetriebsvermögen I

1. Die Anspruchsberechtigung der Personengesellschaft auf Investitionszulage erfasst auch Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, jedoch aus steuerlichen Gründen durch die Anwendung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG als sog. Sonderbetriebsvermögen zum Vermögen der Gesellschaft gerechnet werden. 2. Die PVA eines Gesellschafters gehört zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen I, wenn sie der Gesellschaft durch den Ausweis in der Sonderbilanz des Gesellschafters zugeordnet wurde und der Gesellschafter der Gesellschaft die Einspeisevergütungen zur Erzielung gewerblicher Einkünfte überlassen hat.

Der Investitionszulagenbescheid für 2010 vom 6. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. März 2012 wird dahingehend geändert, dass die Investitionszulage auf 15.004 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

InvZulG 2010 § 1 Abs. 1 S. 3;