FG Thüringen - Urteil vom 22.08.2001
III 911/00
Normen:
InvZulG 1999 § 3 ; AO 1977 § 39 ; InvZulG 1999 § 4 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1620

Investitionszulagenberechtigung des entgeltlichen Nießbrauchers eines Wirtschaftsguts nach § 3 InvZulG 1999; Investitionszulage 1999

FG Thüringen, Urteil vom 22.08.2001 - Aktenzeichen III 911/00

DRsp Nr. 2002/2200

Investitionszulagenberechtigung des entgeltlichen Nießbrauchers eines Wirtschaftsguts nach § 3 InvZulG 1999; Investitionszulage 1999

Wendet der dinglich Nutzungsberechtigte eines Gebäudes, der aus dessen entgeltlicher Überlassung an Dritte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, Aufwendungen für die Durchführung von Erhaltungsarbeiten auf, können diese nach § 3 InvZulG begünstigungsfähig sein. Die Vorschrift fordert weder zivilrechtliches noch wirtschaftliches Eigentum an dem vermieteten Gebäude. Offen blieb, ob durch Mieter getätigte Investitionen ebenfalls nach § 3 InvZulG 1999 begünstigt sein könnten. Das Fehlen von Vermietungseinkünften, einer Verwaltungsbefugnis und die das Eigentum an einer Wohnung voraussetzende Förderung von Modernisierungsmaßnahmen nach § 4 InvZulG 1999 sprechen jedoch dagegen.

Normenkette:

InvZulG 1999 § 3 ; AO 1977 § 39 ; InvZulG 1999 § 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob auch der entgeltliche Nießbraucher eines Wirtschaftsgutes investitonszulageberechtigt ist.