FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.09.2000
1 K 187/99
Normen:
InvZulG 1993 § 3 S. 3;
Fundstellen:
EFG 2001, 588

Investitionszulagenrechtliche Anschaffung eines Lkw-Anhängers vor dessen Zulassung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 1 K 187/99

DRsp Nr. 2001/7276

Investitionszulagenrechtliche Anschaffung eines Lkw-Anhängers vor dessen Zulassung

Ein Lkw-Anhänger (hier: Dreiachs-Tieflade-Anhänger) gilt investitionszulagenrechtlich als angeschafft, wenn er betriebsbereit ist. Stehen nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft aus, die innerhalb kurzer Zeit nachgeholt werden können, ist die Betriebsbereitschaft auch schon vor der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr gegeben, sofern von dem Anhänger bereits Umsatz- und Beschäftigungsimpulse für den Betrieb des Investors ausgehen können (hier: Betriebsbereitschaft am 20.12.1993, die Zulassung erfolgte jedoch erst am 27.6.1994; Nachweis der Betriebsbereitschaft durch Vorlage eines Fahrzeugbriefs, mit der Bescheinigung eines Sachverständigen).

Normenkette:

InvZulG 1993 § 3 S. 3;

Tatbestand: