Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets Nachweis von Einsatzzeit und -ort Nutzungsüberlassung an anderen Betrieb
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 03.09.2010 - Aktenzeichen 2 K 414/07
DRsp Nr. 2011/19190
Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets Nachweis von Einsatzzeit und -ort Nutzungsüberlassung an anderen Betrieb
1. Bei Baugerüsten handelt es sich um Baugeräte, die ihrer Art nach nicht dazu bestimmt sind, im räumlich abgegrenzten Bereich einer Betriebsstätte eingesetzt zu werden. Für sie ist die Verbleibensvoraussetzung des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2InvZulG 1999 erfüllt, wenn sie innerhalb des Fördergebiets oder nur kurzfristig außerhalb des Fördergebiets eingesetzt werden.2. Es ist fraglich, ob das in Tz. 72 des BMF-Schreibens in BStBl I 2008, 590, niedergelegte Verständnis, dass ein kurzfristiger Einsatz vorliegt, wenn Baugeräte in jedem Jahr des Verbleibenszeitraums nicht länger als insgesamt fünf Monate außerhalb des Fördergebiets eingesetzt werden und nicht einer Betriebsstätte außerhalb des Fördergebiets zuzurechnen sind, vom Wortlaut sowie vom Sinn und Zweck des InvZulG 1999 gedeckt ist. Der BFH hat sich zur Frage der Dauer eines kurzzeitigen Einsatzes konkret von Baugeräten außerhalb des Fördergebietes noch nicht geäußert. Im Streitfall kann diese Frage dahinstehen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.